Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und 2026 ist es endgültig in der Praxis angekommen. Die Marktüberwachung kontrolliert, Abmahnwellen machen die Runde, und viele Selbstständige fragen sich: Muss meine Website barrierefrei sein? Und wenn ja, was genau muss ich tun? In diesem Beitrag erfährst du, wen das Gesetz wirklich trifft, welche Ausnahmen gelten und wie du deine WordPress-Website mit einer konkreten Checkliste fit machst.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit, ob dein Angebot unter das BFSG fällt, lass dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten.
Was ist das BFSG?
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU in deutsches Recht um. Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen bestimmte Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können. Für Websites ist vor allem ein Bereich relevant: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher online einen Vertrag abschließen – also zum Beispiel:
- Onlineshops (auch kleine WooCommerce-Shops)
- Online-Terminbuchungen mit Vertragsabschluss, etwa für Kurse, Behandlungen oder Beratungen
- Buchungsportale für Reisen, Tickets oder Unterkünfte
- Abo-Angebote, digitale Produkte und E-Books
Technischer Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die sich wiederum auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA stützt. Diese Richtlinien beschreiben, was eine Website wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust macht.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Betroffen
Unternehmen, die Verbrauchern (B2C) online Verträge anbieten. Ein Kontaktformular allein macht noch keinen Onlineshop – sobald aber jemand auf deiner Website etwas kaufen, buchen oder abonnieren kann, solltest du genau hinschauen.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Für Dienstleistungen gilt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind von den Anforderungen befreit. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Viele Solo-Selbstständige und kleine Betriebe fallen damit für ihren Onlineshop oder ihr Buchungssystem nicht unter das Gesetz.
Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit auch für dich: Du erreichst mehr Menschen, deine Website wird für alle einfacher nutzbar – und viele Maßnahmen verbessern nebenbei SEO und Ladezeit.
In der Regel nicht betroffen
- Reine Informations- und Visitenkarten-Websites ohne Online-Vertragsabschluss
- Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten (B2B)
Kontrollen, Bußgelder und Abmahnungen: Wie ernst ist die Lage 2026?
Zuständig für die Kontrolle ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie kann Mängel beanstanden, Fristen setzen und im Ernstfall Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Seit Anfang 2026 ist sie aktiv in der Überwachung.
Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber. Seit dem Inkrafttreten wurde über mehrere Abmahnwellen berichtet. Ob Wettbewerber BFSG-Verstöße überhaupt abmahnen dürfen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Verlassen solltest du dich darauf aber nicht – eine Abmahnung kostet Zeit, Nerven und Geld, selbst wenn sie am Ende unberechtigt ist.
Warum Overlay-Tools keine Lösung sind
Die bekannteste „Schnelllösung“ sind sogenannte Accessibility-Overlays: ein kleines Symbol, das eine Werkzeugleiste mit größerer Schrift, Kontrastmodus und Vorlesefunktion einblendet. Klingt bequem, löst aber die eigentlichen Probleme nicht. Fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, Formulare ohne Beschriftung oder Menüs, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen, bleiben im Code bestehen. Manche Overlays stören sogar Screenreader, die Betroffene ohnehin nutzen.
Kurz: Ein Overlay ist kein Ersatz für eine barrierefreie Website und bietet keine Rechtssicherheit.
Checkliste: So machst du deine WordPress-Website barrierefreier
Die folgenden Punkte decken die häufigsten Barrieren ab. Am besten gehst du sie Seite für Seite durch – beginnend mit Startseite, Shop bzw. Buchungsstrecke, Kontaktformular und Kasse.
1. Alternativtexte für Bilder
Jedes inhaltlich relevante Bild braucht einen aussagekräftigen Alternativtext. In WordPress pflegst du ihn direkt in der Mediathek im Feld „Alternativer Text“. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres Alt-Attribut, damit Screenreader sie überspringen.
2. Ausreichende Kontraste
Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, großer Text mindestens 3:1. Hellgraue Schrift auf weißem Grund ist der Klassiker unter den Fehlern. Prüfen kannst du das zum Beispiel mit dem kostenlosen WebAIM Contrast Checker.
3. Komplette Bedienung per Tastatur
Teste deine Website ohne Maus: Mit der Tab-Taste musst du alle Links, Menüs, Buttons und Formularfelder in sinnvoller Reihenfolge erreichen. Der aktuell ausgewählte Bereich muss sichtbar hervorgehoben sein (Fokus-Rahmen). Achtung bei Mega-Menüs, Slidern und Pop-ups – sie sind oft die größten Stolpersteine.
4. Saubere Überschriften-Struktur
Pro Seite eine H1, darunter H2 und H3 in logischer Reihenfolge. Überschriften sollten nach Inhalt gewählt werden, nicht nach Optik. Screenreader-Nutzer springen über Überschriften durch die Seite wie andere über das Inhaltsverzeichnis.
5. Formulare mit Beschriftungen
Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label – ein Platzhaltertext im Feld reicht nicht. Fehlermeldungen müssen verständlich sein und klar sagen, welches Feld betroffen ist. Das gilt besonders für Kontaktformular, Checkout und Buchungsformulare.
6. Verständliche Linktexte
„Hier klicken“ oder „mehr“ verraten ohne Kontext nichts. Besser: „Tarife vergleichen“ oder „Anleitung zum Plugin-Check lesen“.
7. Sprache korrekt auszeichnen
Die Seitensprache muss im HTML hinterlegt sein, damit Screenreader die richtige Aussprache wählen. WordPress erledigt das automatisch über die Spracheinstellung – bei mehrsprachigen Websites sollte dein Übersetzungs-Plugin die Sprache je Seite korrekt setzen.
8. Vergrößerung und mobile Ansicht
Die Seite muss sich auf 200 % zoomen lassen, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder sich überlagern. Ein sauberes, responsives Theme ist dafür die beste Grundlage.
9. Videos und Audio
Videos brauchen Untertitel, reine Audio-Inhalte ein Transkript. Automatisch abspielende Medien sollten sich stoppen lassen.
10. Cookie-Banner nicht vergessen
Der Cookie-Banner ist oft das Erste, was Besucher sehen – und er muss ebenfalls per Tastatur bedienbar und für Screenreader verständlich sein. Prüfe, ob dein Consent-Plugin das unterstützt.
Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Möglichkeit
Wer unter das BFSG fällt, muss Informationen darüber bereitstellen, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. In der Praxis geschieht das meist über eine eigene Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“, die im Footer verlinkt ist. Sinnvoll sind dort:
- eine allgemeine Beschreibung deines Angebots in verständlicher Sprache
- der aktuelle Stand der Barrierefreiheit inklusive bekannter Einschränkungen
- eine Kontaktmöglichkeit, über die Nutzer Barrieren melden können
- der Hinweis auf die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Kostenlose Tools zum Testen
- Lighthouse (in Chrome eingebaut): Rechtsklick, „Untersuchen“, Reiter „Lighthouse“, Kategorie „Barrierefreiheit“
- WAVE von WebAIM: Browser-Erweiterung, die Fehler direkt auf der Seite markiert
- axe DevTools: detaillierte Prüfung mit Erklärungen zu jedem Fund
- Tastatur-Test: Maus weglegen und die wichtigsten Wege nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten durchspielen
Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme. Der manuelle Tastatur-Test und ein kurzer Check mit einem Screenreader (zum Beispiel NVDA unter Windows oder VoiceOver auf dem Mac) gehören dazu.
Häufige Fragen zum BFSG
Muss meine Website barrierefrei sein, wenn ich nur ein Kontaktformular habe?
In der Regel nicht. Das BFSG zielt auf Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen. Eine reine Informationsseite mit Kontaktformular fällt normalerweise nicht darunter. Barrierefreiheit ist trotzdem eine gute Idee.
Ich bin Kleinstunternehmer und betreibe einen Onlineshop. Bin ich betroffen?
Für Dienstleistungen wie den Online-Verkauf gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Verkaufst du allerdings selbst bestimmte Produkte, die unter das BFSG fallen (zum Beispiel E-Book-Reader oder Computer-Hardware), gelten für diese Produkte eigene Regeln.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay aus?
Nein. Overlays beheben die Probleme im Code nicht und bieten keine Rechtssicherheit. Plugins können einzelne Aufgaben erleichtern, etwa das Prüfen von Alt-Texten – die eigentliche Arbeit steckt aber in Theme, Inhalten und Formularen.
Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?
Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen. Prüfe Fristen, hole dir anwaltliche Hilfe und lass klären, ob die Abmahnung berechtigt ist. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die genannten Mängel zeitnah zu beheben.
Fazit: Schritt für Schritt statt Schnellschuss
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern Teil guter Website-Pflege. Wer einen Onlineshop oder ein Buchungssystem betreibt und nicht unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fällt, sollte jetzt handeln: Erklärung veröffentlichen, Feedback-Weg einrichten und die Checkliste oben abarbeiten. Alle anderen profitieren trotzdem – durch mehr Reichweite, bessere Nutzbarkeit und eine solide Basis für SEO.
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